So geht wählen bei der Oberbürgermeisterwahl

Die Oberbürgermeisterin, bzw. der Oberbürgermeister, wird unmittelbar vom Volk gewählt. Das heißt, auf dem Wahlzettel könnt ihr euer Kreuz direkt bei eurer Kandidatin oder eurem Kandidaten setzen. Wahlberechtigt sind alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Deutsche oder EU-Staatsbürger*innen sind und seit mindestens drei Monaten in Mannheim ihren Erstwohnsitz haben.

Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 18. Juni 2023 statt. Erhält eine oder einer der Kandidierenden die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, gewinnt er oder sie die Wahl. Bleiben alle Kandidierenden unter 50 Prozent gibt es einen zweiten Wahlgang.

Ihr könnt auch bei dieser erneuten Wahl eure Stimme abgeben, egal ob ihr im ersten Wahlgang gewählt habt oder nicht. Ihr könnt den oder die Kandidierenden wählen, welche ihr bereits im ersten Wahlgang gewählt habt. Es steht euch aber auch frei, für jemand anderen zu stimmen. Üblicherweise treten im zweiten Wahlgang nicht mehr alle Personen an, die im ersten Wahlgang dabei waren.

Bei diesem zweiten Wahlgang braucht es aber keine absolute Mehrheit mehr, um die Wahl zu gewinnen, sondern es reicht aus, nur die meisten Stimmen zu erhalten. Wer das schafft, wird neue Mannheimer Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister und steht für die kommenden acht Jahre an der politischen Spitze unserer Stadt.